LAG Hamm - Urteil vom 21.11.2012
2 Sa 1305/11
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 3; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 30.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2548/10

Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die Annahme einer statischen Verweisung

LAG Hamm, Urteil vom 21.11.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 1305/11

DRsp Nr. 2013/14368

Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die Annahme einer statischen Verweisung

Enthält ein Arbeitsvertrag die Regelung, dass der Arbeitnehmer nach einer bestimmten Lohngruppe eines Tarifvertrags vergütet werden soll, liegt eine (kleine) dynamische Verweisung vor, wenn kein bestimmter Tarifvertrag konkret nach Datum und Gegenstand eindeutig bezeichnet ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 30.06.2011 - 2 Ca 2548/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 3; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Restvergütungsansprüche des Klägers, wobei zwischen hauptsächlich die Frage streitig ist, ob die zur Weitergabe der Tariflohnerhöhungen und zur Berücksichtigung der Stufenaufstiege bei der Berechnung der Vergütungshöhe verpflichtet ist.

Der am 13.08.1956 geborene Kläger ist verheiratet und gegenüber 3 Kindern unterhaltsverpflichtet. Er ist seit dem 23.01.1989 im Bereich der Hallentechnik tätig. Der schriftliche Arbeitsvertrag vom 17.01.1989 enthält u.a. folgende Regelungen:

"§ 2

Herr L1 erhält eine Vergütung nach BAT VI b.

Die Pauschalabgeltung von Überstunden erfolgt entsprechend der Betriebsvereinbarung

...................

§ 4

1. 2. 3. 4.