Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 04.11.2008 -
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 67.481,44 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Bonuszahlung für das Geschäftsjahr 2006/2007 in Anspruch.
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