LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.01.2013
21 Sa 181/12
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 27.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 2087/11

Auslegung einer BezugnahmeklauselKeine Fortführung des BAT

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.01.2013 - Aktenzeichen 21 Sa 181/12

DRsp Nr. 2013/17146

Auslegung einer BezugnahmeklauselKeine Fortführung des BAT

1. Der Arbeitsvertrag ist lückenhaft, wenn sich aus der dynamischen Ausgestaltung der Bezugnahme auf das jeweils geltende tarifliche Regelungswerk der Wille der Parteien ergibt, die Arbeitsbedingungen nicht in einer bestimmten Weise festzuschreiben, sondern sie (dynamisch) an der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst auszurichten und das Arbeitsverhältnis in seiner Entwicklung an diejenigen Arbeitsbedingungen zu binden, die für die Beschäftigten gelten, die von dem in Bezug genommenen Tarifvertrag erfasst werden, die Parteien bei Abschluss des Arbeitsvertrages jedoch die nunmehr tatsächlich eingetretene Situation nicht bedacht haben, dass das dynamisch in Bezug genommene Regelwerk des BAT nicht mehr fortgeführt werden könnte und für diesen Fall eine Regelung im Arbeitsvertrag fehlt und der Vertrag durch die weitestgehende Ersetzung des BAT für den Bereich des Bundes und der Kommunen zum 01.10.2005, für den Bereich der Länder zum 01.11.2006 und für das Land Hessen zum 01.01.2010 in Folge der Tarifsubsession spätestens zum 01.01.2010 lückenhaft geworden ist.