LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 19.11.2010
5 Sa 34/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; TVÜ (VKA) § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 18.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1063/09

Auslegung einer Bezugnahmeklausel in einem Arbeitsvertrag außerhalb des öffentlichen Dienstes; Stufenzuordnung und Bestimmung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ [VKA]

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.11.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 34/10

DRsp Nr. 2010/22143

Auslegung einer Bezugnahmeklausel in einem Arbeitsvertrag außerhalb des öffentlichen Dienstes; Stufenzuordnung und Bestimmung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ [VKA]

1. Auslegung eines Arbeitsvertrages außerhalb des öffentlichen Dienstes, mit dem die Arbeitsvertragsparteien, eine Vergütung der Arbeitnehmerin nach den Vergütungsvorschriften des BAT-O bzw. dem diesen Tarifvertrag ersetzenden Tarifvertrag vereinbart haben. 2. Einzelfragen in Zusammenhang mit der Bestimmung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ (VKA) und in Zusammenhang mit der Bestimmung der individuellen Zwischenstufe nach § 6 TVÜ (VKA).

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das arbeitsgerichtliche Urteil vom 18. Dezember 2009

a) im Punkt 1 aufrechterhalten, soweit die Klägerin die Feststellung begehrt, dass sie Anspruch auf Vergütung nach der Entgeltgruppe 10 TVöD (Entwicklungsstufe 5) hat; im Übrigen wird das Urteil in diesem Punkt abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen;

b) im Punkt 2 in der Hauptforderung aufrechterhalten, soweit die Beklagte zur Zahlung von 1.764,90 EUR brutto verurteilt wurde; im Übrigen Teil der Hauptforderung wird das Urteil in diesem Punkt abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen;