LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.01.2013
21 Sa 1798/11
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 2086/11

Auslegung einer Bezugnahmeklausel - keine Fortführung des BAT

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.01.2013 - Aktenzeichen 21 Sa 1798/11

DRsp Nr. 2013/17145

Auslegung einer Bezugnahmeklausel - keine Fortführung des BAT

Eine dynamische Regelung in einem Arbeitsvertrag, die auf den BAT Bezug nimmt, ist auszulegen, da der BAT nicht weitergeführt wurde.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt vom 25. November 2011 - 24 Ca 2086/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der TV-H zur Anwendung kommt und über daraus folgende Ansprüche auf Lohnerhöhung.

Der am xx. xx. 19xx geborene Kläger war vom 01. Februar 1994 bis zum 31. August 2011 als Angestellter auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 04. Januar 1994 (Bl. 5,6 d. A.) bei der Beklagten beschäftigt. Der Kläger erhielt zuletzt Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a BAT in Höhe von 4.206,00 brutto monatlich.

Der Arbeitsvertrag des Klägers lautet auszugsweise wie folgt:

§ 1 Anstellung und Vergütung

(1) ...

(2) Für das Beschäftigungsverhältnis gilt die tarifvertragliche Arbeitszeit (Vollbeschäftigung).

(3) Die Vergütung richtet sich nach Vergütungsgruppe II a des Vergütungstarifvertrages zum Bundesangestelltentarif (BAT) - Bund und Länder - in der jeweiligen Fassung

§ 2 Tarifverträge