LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.03.2018
2 Sa 368/17
Normen:
BetrVG § 77;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 26.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2249/16

Auslegung einer Betriebsvereinbarung zu Jubiläumszahlungen und Urlaubsgeld

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 368/17

DRsp Nr. 2018/16568

Auslegung einer Betriebsvereinbarung zu Jubiläumszahlungen und Urlaubsgeld

1. Sieht eine Betriebsvereinbarung als Anerkennung für 25-jährige Betriebszugehörigkeit eine Jubiläumszahlung von zwei Bruttomonatsgehältern vor, so bleiben bei der Berechnung erzielte Provisionen und Urlaubs- und Weihnachtsgeld außer Betracht. 2. Ein Anspruch auf Provisionsausgleich für in Anspruch genommenen Urlaub besteht nicht für Zeiträume, in denen kein Urlaub genommen worden ist.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26.06.2017 - 2 Ca 2249/16 - wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26.06.2017 - 2 Ca 2249/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.060,80 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 01.12.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 49/50 und die Beklagte zu 1/50 zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 77;

Tatbestand

1. 2. 3.