LAG Köln - Urteil vom 14.02.2017
12 Sa 1003/16
Normen:
Betriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung R ... GmbH vom 26.02.2013, Ziffer 8;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 1905/16

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Zeitpunkts der Beendigung durch Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

LAG Köln, Urteil vom 14.02.2017 - Aktenzeichen 12 Sa 1003/16

DRsp Nr. 2017/4770

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Zeitpunkts der Beendigung durch Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung hinsichtlich des Eintrittszeitpunkts einer auflösenden Bedingung bei Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Eine Klausel in einer Betriebsvereinbarung, wonach diese im Falle der "Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband" fristlos mit sofortiger Wirkung endet, ist dahin auszulegen, dass auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung und nicht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung abzustellen ist.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.10.2016 - 19 Ca 1905/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

a)

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.531,46 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 271,91 Euro brutto seit dem 01.11.2015, 01.12.2015 und 01.01.2016 zu zahlen.

b)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 60 Prozent und die Beklagte zu 40 Prozent.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette: