Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.11.2015 -
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung der Klägerin.
Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (im Folgenden: ver.di) und arbeitet seit dem 1.4.1992 für die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerinnen. Im unter dem 21.2.1992 abgeschlossenen Arbeitsvertrag der Klägerin mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der Firma Gebr. I., die Mitglied im Arbeitgeberverband Einzelhandel NRW war, finden sich unter anderem die folgenden Regelungen:
"1.Der Mitarbeiter wird ab dem 1.4.1992 für I. im Angestelltenverhältnis als Disponentin tätig.
[...]
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