Auf die Berufungen der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 28.05.2009 -
abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 36/72, die Beklagte zu 1. zu 21/72 und die Beklagte zu 2. zu 15/72 zu tragen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Der Gegenstandswert des Berufungsrechtszuges wird auf 50.284,00 € festgesetzt.
Die Parteien streiten, ob die Tarifverträge der ... AG (Tarifstand 31.08.2007) auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin Anwendung finden.
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