1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 12.11.2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, welche Tarifverträge auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
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