I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 29. April 2009 - 2 Ca 1884/08 - teilweise abgeändert.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 613,56 Euro brutto (sechshundertdreizehn 56/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 102,26 Euro seit dem 16. Juli 2008,
aus 102,26 Euro seit dem 16. August 2008,
aus 102,26 Euro seit dem 16. September 2008,
aus 102,26 Euro seit dem 16. Oktober 2008,
aus 102,26 Euro seit dem 17. November 2008 und
aus 102,26 Euro seit dem 16. Dezember 2008
zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
III. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird
1. die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 613,56 Euro brutto (sechshundertdreizehn 56/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
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