LAG Köln - Urteil vom 02.06.2016
7 Sa 21/16
Normen:
BGB § 611; BGB § 1004;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 2202/14

Auslegung des Begriffs Fehlzeitenverhalten in den Richtlinien für die Gewährung eines Arbeitgeber-WohnraumdarlehensZulässigkeit der Berücksichtigung von Krankheitszeiten

LAG Köln, Urteil vom 02.06.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 21/16

DRsp Nr. 2017/571

Auslegung des Begriffs "Fehlzeitenverhalten" in den Richtlinien für die Gewährung eines Arbeitgeber-Wohnraumdarlehens Zulässigkeit der Berücksichtigung von Krankheitszeiten

Der Begriff "Fehlzeitenverhalten" als Kriterium für die Gewährung bestimmter arbeitgeberseitiger Leistungen kann nicht darauf bezogen werden, ob ein Arbeitnehmer hohe krankheitsbedingte Ausfallzeiten aufweist.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2015 in Sachen12 Ca 2202/14 teilweise abgeändert:

Der Klageantrag zu 1) auf Gewährung eines Arbeitgeberdarlehns und Lohn/-Gehaltsvorschusses wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers hin wird das vorgenannte Urteil des Arbeitsgerichts Köln ebenfalls teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verpflichtet, auch die Abmahnung vom 18.02.2014 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird ebenfalls zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 75 % und die Beklagte 25 % zu zahlen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 1004;

Tatbestand

a) b) 1. 2. 3.