1. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.12.2010 -
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Tarifvertrag Vergütungssystem Boden D seit dem 1. Dezember 2005 und der Vergütungstarifvertrag DL seit dem 1. Dezember 2005 in der jeweils geltenden Fassung auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung finden.
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