Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 5. Februar 2015, Az.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz auf ihr Arbeitsverhältnis und daraus folgende Vergütungsansprüche des Klägers.
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