I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 14. März 2012 - 9 Ca 2042/11 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers im Zusammenhang mit einer tarifvertraglichen Abstandsklausel.
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