Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. August 2014 - 15 Ca 4288/13 - wird auf ihre Kosten unter Berichtigung des Tenors im Ausspruch zur Hauptsache zurückgewiesen.
Der Tenor im Ausspruch zur Hauptsache zu Ziff. 1 wird in Zeile 2 dahingehend berichtigt, dass es anstelle von "Entgelt" "den Unterschiedsbetrag" heißt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung und Differenzlohnansprüche nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR.DW-EKD).
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