1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 13. Februar 2009 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch au seiner Dienstvereinbarung über personelle Maßnahmen anlässlich der Integration der LRP in die LBBW.
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