ArbG Köln, vom 07.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 1069/16
Auslegung der Bezugnahme auf tarifliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag
LAG Köln, Urteil vom 19.05.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 937/16
DRsp Nr. 2017/9161
Auslegung der Bezugnahme auf tarifliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag
Nach §§ 133, 157BGB sind Verträge so auszulegen, wie die Parteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten, wobei vom Wortlaut auszugehen ist. Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (wie BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 -, Rn. 13, [...]).
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