Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11. November 2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 408,55 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15. März 2014 und weitere 1.191,06 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31. Juli 2015 zu zahlen.
II.Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Beklagte zu tragen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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