»Ein Betriebsrentenversprechen nach der Leistungsordnung des Essener Verbandes schließt es aus, dass Mitgliedsunternehmen bei bloß schwieriger wirtschaftlicher Lage von GruppenbetragsErhöhungen ausgenommen werden. Die Bindungswirkung der Verbandseinheitlichkeit entfällt vielmehr erst unter den Voraussetzungen des Wegfalls der GeSchäftsgrundlage.«