LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.01.2007
3 Sa 640/06
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 ; BAT § 70 ; ZPO § 308 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 23.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 701/06

Auslegung arbeitsvertraglicher Vereinbarung als dynamische Verweisung auf Tarifvertrag - Heilung antragswidriger Entscheidung im Berufungsverfahren

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 640/06

DRsp Nr. 2007/11797

Auslegung arbeitsvertraglicher Vereinbarung als dynamische Verweisung auf Tarifvertrag - Heilung antragswidriger Entscheidung im Berufungsverfahren

1. Ein Verstoß gegen § 308 ZPO wird dadurch geheilt, dass die durch die über den Antrag hinausgehend begünstigte Partei im Berufungsverfahren die Zurückweisung der gegnerischen Berufung beantragt und sich damit den erstinstanzlichen Urteilsausspruch zu eigen gemacht und ihr Klagebegehren entsprechend erweitert hat.2. Soll sich nach § 5 Abs. 2 des Arbeitsvertrages die Höhe der im Einzelnen aufgelisteten Zuschläge an den Beträgen des BAT orientieren und werden auch in § 5 Abs. 1 des Vertrages die Vergütungsbestimmungen KR der Anlage 1 b zum BAT für das Krankenpflegepersonal des öffentlichen Dienstes aufgeführt und sogleich auch hinsichtlich der aufgeführten Zuschläge auf die Bestimmungen des BAT verwiesen, kann der Hinweis auf die Vergütungsgruppe/-stufe KR I/01 durchaus auch als dynamische Verweisung verstanden werden.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 ; BAT § 70 ; ZPO § 308 ;

Tatbestand: