ArbG Frankfurt/Main, vom 08.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2727/10
Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel bei Austritt des Landes Hessen aus der Tarifgemeinschaft der Länder
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 1702/10
DRsp Nr. 2011/16563
Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel bei Austritt des Landes Hessen aus der Tarifgemeinschaft der Länder
1. Mit dem Austritt des Landes Hessen aus der Tarifgemeinschaft der Länder im April 2004 wird eine zeitdynamische Inbezugnahme auf den BAT zu einer statischen, da das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien für Hessen nicht weiterentwickelt wurde.
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