Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 15.10.2009 - 1 Ca 839 b/09 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen) trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über tarifgerechte Vergütung und in diesem Zusammenhang um die Anwendung der Verbandstarifverträge der Druckindustrie.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|