LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.03.2010
3 Sa 457/09
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 15.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 839 b/09

Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Tarifverträge einer bestimmten Branche

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 457/09

DRsp Nr. 2010/20841

Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Tarifverträge einer bestimmten Branche

1. Verweisungen auf Tarifverträge einer bestimmten Branche umfassen regelmäßig nicht nur Verbandstarifverträge, sondern auch entsprechende firmenbezogene Tarifverträge dieser Branche. 2. Für ein anderes Auslegungsergebnis müssen konkrete andere Anhaltspunkte existieren.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 15.10.2009 - 1 Ca 839 b/09 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen) trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über tarifgerechte Vergütung und in diesem Zusammenhang um die Anwendung der Verbandstarifverträge der Druckindustrie.