Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 06. Januar 2010 -
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Kopien der Lohnabrechnungen sämtlicher in dem Betrieb seit Dezember 2005 bis einschließlich April 2008 beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer herauszugeben.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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