Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. März 2015 - 8 BV 674/14 - abgeändert:
Der Beteiligten zu 2 wird aufgegeben, dem Beteiligten zu 1 die im Rahmen des PBC-Prozesses gemäß Ziffer 5 der GBV PBC vom 12.6.2014 vereinbarten oder durch die Führungskraft festgelegten PBC-Ziele für das jeweilige Kalenderjahr ab 2016 für alle Arbeitnehmer gemäß § 5 Absatz 1 BetrVG des Betriebs, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis oder Altersteilzeitverhältnis zur Beteiligten zu 2 stehen, spätestens bis zum 30. April des jeweiligen Kalenderjahres vorzulegen und dabei folgende Daten mitzuteilen:
-Name des Arbeitnehmers
-individuelle PBC-Ziele des Arbeitnehmers
-Zuordnung zu den Zielarten gemäß Ziffer 5.2 GBV PBC
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