Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 05.04.2012 -
Gegen den Schuldner wird zur Erzwingung der Verpflichtung aus dem arbeitsgerichtlichen Teil-Urteil vom 5.04.2012 - 19 Ca 7143/10 -, nämlich der Gläubigerin Auskunft zu erteilen hinsichtlich seiner Tätigkeit als Berater im Zeitraum 01.01.2008 bis 02.02. 2012 der A oder der B GmbH bei der Durchführung von Projekten in Bezug auf den Verkauf und/oder die Umstrukturierung von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder Geschäftsanteilen zu den Gesellschaften
- C GmbH & Co. KG und
- D GmbH & Co KG und/oder D gGmbH E und F und/oder D Beteiligungsgesellschaft mbH,
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