Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 25.10.2019 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer fristgerecht eingelegten Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft gemäß Art.
II.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Arbeitsgericht hat den Wert des Auskunftsanspruchs aus Art.
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