Die Berufung der Klägerin gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.08.2011
-
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage über die Auskunftspflicht des Beklagten, sodann über die Eidesstattliche Versicherung der Auskunft und später über einen von der Beklagten noch zu beziffernden Schadensersatzanspruch.
Die Klägerin betreibt einen Zerlege- und Produktionsbetrieb für Fleisch-, Wurst- und Schinkenwaren. Der Beklagte war bei ihr vom 06.07.1995 bis zum 16.11.2010 als Zerleger beschäftigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|