ArbG Berlin, vom 13.11.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 371/89
Auskunftsanspruch: Erbe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber
LAG Berlin, Urteil vom 05.02.1990 - Aktenzeichen 9 Sa 103/89
DRsp Nr. 2002/8202
Auskunftsanspruch: Erbe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber
Dem Erben steht gegen den Arbeitgeber des Erblassers ein allgemeiner Auskunftsanspruch über Vergütungsansprüche in der Regel jedenfalls dann nicht zu, wenn entsprechende Lohn- oder Gehaltsabrechnungen dem Arbeitnehmer bzw. seiner Witwe erteilt worden ist.