Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Juni 2018 gemäß § 552a ZPO auf ihre Kosten zurückzuweisen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 300 € festgesetzt.
I. Die Beklagte ist Treuhandkommanditistin der "S. S.r.l. & C" (Fondsgesellschaft).
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