Tabestand:
Die Parteien streiten im Wesentlichen noch darüber, ob die Beklagte dem Kläger unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Maßregelungsverbot zu wenig Arbeit zugewiesen hat sowie um daraus resultierende Vergütungs- und/oder Schadensersatzansprüche dem Grunde und der Höhe nach.
Die Beklagte betreibt einen Rohrreinigungsdienst. Der Kläger war bei ihr vom 24.04.1995 bis 31.08.1998 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete auf Grund ordentlicher Arbeitgeberkündigung, gegen die der Kläger sich nicht zur Wehr setzte. Im schriftlichen Arbeitsvertrag der Parteien ist u. a. geregelt:
"3.0 ARBEITSZEIT
3.1
Der AN ist über die Besonderheiten eines Dienstleistungsunternehmens, insbesondere über den Aufgabenbereich der Firma ... umfassend informiert.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|