I. Die Beteiligten streiten über den Auskunftsanspruch des Antragstellers zu von der Antragsgegnerin geführten, betriebsratslosen Betriebsstätten.
Die Antragsgegnerin ist ein Dienstleistungsunternehmen (Reinigung/Gebäudemanagement), wobei ihre Arbeitnehmer häufig vor Ort in den Objekten der Kunden eingesetzt sind. Für einige solcher kundenbezogenen Betriebsstätten bestehen örtliche Betriebsräte. Der Antragsteller ist der in diesem Zusammenhang gebildete Gesamtbetriebsrat (
Nachdem von der Antragsgegnerin ein Auskunftsbegehren des Antragstellers zu den von ihr betriebenen, betriebsratslosen Betriebsstätten abgelehnt worden war, hat dieser das hiesige Beschlussverfahren anhängig gemacht.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|