Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 13.11.2012 -
Auf den Antrag zu 2. wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger einen Nachweis durch eine Niederschrift mit einer Auflistung der auf sein Arbeitsverhältnis anwendbaren Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Sozialpläne - einschließlich aller dort in Bezug genommenen Anlagen -, welche im Zusammenhang mit den sozialverträglichen Personalmaßnahmen anlässlich der Beendigung des Deutschen Steinkohlenbergbaus zum 31. Dezember 2018 stehen, auszuhändigen.
Der Antrag zu 1. wird abgewiesen.
Der Antrag zu 2) wird hinsichtlich der weiteren Kollektivvereinbarungen, die nicht Gegenstand der vorstehenden Verurteilung sind, abgewiesen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|