LAG Düsseldorf - Urteil vom 28.08.2001
16 Sa 610/01
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
AuA 2003, 46
BB 2002, 104
MDR 2002, 160
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 08.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4820/00

Ausgleichsklausel; unzulässige Rechtsausübung; Rechtsmissbrauch; Treu und Glauben

LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2001 - Aktenzeichen 16 Sa 610/01

DRsp Nr. 2003/4681

Ausgleichsklausel; unzulässige Rechtsausübung; Rechtsmissbrauch; Treu und Glauben

»1. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichsklausel, nach der sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung vollständig ausgeglichen und endgültig erledigt sind, und werden danach bis dahin nicht bekannte vorsätzlich begangene Vermögensdelikte des Arbeitnehmers aufgedeckt (hier: gewerbsmäßiger Betrug in Höhe von rund 180.000,00 DM), stellt es einen Rechtsmissbrauch und eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Arbeitnehmer sich bei entsprechendem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers auf die mit ihm vereinbarte Ausgleichsklausel beruft.