Die Berufung der Berufungsklägerin und Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 12.10.2011 –
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Ausgleich für dienstplanmäßig ausgefallene Stunden an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt. Es handelt sich um den Ostermontag des Jahres 2010 (05.04.2010).
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