1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 11.01.2011 - 7 Ca 2697/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 3/5 und der
Kläger zu 2/5.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
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