Der Beteiligte zu 1) wurde von September 1992 bis Januar 1996 beim Beteiligten zu 3) -- Ausbildungswerkstatt -- zum Kfz-Mechaniker ausgebildet (Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses: 26.1.1996). Mit Schreiben vom 23.11.1995 bat er um Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
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