LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.11.2007
8 Sa 515/07
Normen:
TV Beschäftigungssicherung der Metallindustrie Hessen § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt - 6/1 Ca 193/04 - 31.10.2006,

Ausbildungsverhältnis; Übernahmeanspruch; wichtiger Grund

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.11.2007 - Aktenzeichen 8 Sa 515/07

DRsp Nr. 2008/19788

Ausbildungsverhältnis; Übernahmeanspruch; wichtiger Grund

»Verzichtet ein Arbeitgeber auf die Möglichkeit ein Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen, kann der zugrundeliegende Vorfall auch nach längerer Zeit einem Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach § 3 der Tarifvereinbarung Beschäftigungssicherung Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen entgegenstehen.«

Normenkette:

TV Beschäftigungssicherung der Metallindustrie Hessen § 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet war, den Kläger im Anschluss an sein Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen.