BAG - Urteil vom 17.07.2007
9 AZR 103/07
Normen:
BBiG (a.F) § 16 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2008, 74
MDR 2008, 153
Vorinstanzen:
LAG München, vom 07.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 257/06

Ausbildungsverhältnis - Schadensersatzanspruch nach § 16 Abs. 1 BBiG a.F.; Beginn der dreimonatigen Ausschlussfrist

BAG, Urteil vom 17.07.2007 - Aktenzeichen 9 AZR 103/07

DRsp Nr. 2008/4729

Ausbildungsverhältnis - Schadensersatzanspruch nach § 16 Abs. 1 BBiG a.F.; Beginn der dreimonatigen Ausschlussfrist

»Maßgebend für den Beginn der dreimonatigen Ausschlussfrist für Schadensersatzansprüche nach § 16 Abs. 2 BBiG aF ist das vertragsgemäße rechtliche Ende des Berufsausbildungsverhältnisses iSv. § 14 Abs. 1 BBiG aF.«

Normenkette:

BBiG (a.F) § 16 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz, weil die Beklagte das zwischen den Parteien bestehende Berufausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst hat.