Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Rückzahlung von 46.000,-- DM. Diesen Betrag hat sie aufgrund einer am 22. September 1995 geschlossenen Vereinbarung an den Beklagten gezahlt.
Der Sohn der Klägerin, D. V. , spielte bei dem beklagten Verein seit seinem 5. Lebensjahr Eishockey. Dabei durchlief er sämtliche Altersklassen der Nachwuchsmannschaften und war etwa 20 mal in die deutsche Jugendnationalmannschaft berufen worden.
Im Sommer 1995 bot der EHC F. D. V. einen Profivertrag an. Verhandlungen des Beklagten mit dem EHC F. über die Höhe einer "Aus- und Weiterbildungsentschädigung" (Art.
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