LAG Düsseldorf - Urteil vom 21.03.1991 12 Sa 3949/90
Normen:
AWbG NRW § 1 ;
Fundstellen:
AiB 1991, 206
Aus- und Weiterbildung: Französisch-Sprachkursus als Bildungsurlaub
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.1991 - Aktenzeichen 12 Sa 3949/90
DRsp Nr. 2002/8904
Aus- und Weiterbildung: Französisch-Sprachkursus als Bildungsurlaub
Das gesetzliche Merkmal der "beruflichen Bildung" ist personenbezogen. Es ist erfüllt, wenn die Bildungsmaßnahme für die berufliche Tätigkeit, wie sie sich derzeit oder bei einer möglichen Weiterentwicklung darstellt, die Fähigkeiten und Veranlagungen des Arbeitnehmers fördert, sich auf aktuellen oder möglichen künftigen Anforderungen des Berufs einstellen zu können. Eines konkreten (greifbaren) Bezugs der Bildungsmaßnahme zum Beruf bedarf es nicht.