Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.01.2009 - 8 Ca 8005/08 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 841,03 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.04.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz werden dem Kläger zu 88 % und der Beklagten zu 12 % auferlegt, die Kosten der 2. Instanz werden dem Kläger zu 78 % und der Beklagten zu 22 % auferlegt.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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