Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.01.2010 - 2 Ca 11013708 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger verlangt im vorliegenden Verfahren Aufwendungsersatz von seinem ehemaligen Arbeitgeber aufgrund eines Arzthaftungsfalls.
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