LAG Niedersachsen - Urteil vom 02.05.2011
8 Sa 1258/10
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1;
Fundstellen:
NZA 2013, 9
Vorinstanzen:
ArbG Stade, vom 24.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 33/10

Aufwendungsersatz für notwendiges Arbeitsmittel; Erstattungsanspruch eines Lehrers für die Anschaffung eines von der Fachkonferenz vorgegebenen Lehrbuches; treuwidriger Einwand fehlenden Beschaffungsrechts

LAG Niedersachsen, Urteil vom 02.05.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 1258/10

DRsp Nr. 2011/13490

Aufwendungsersatz für notwendiges Arbeitsmittel; Erstattungsanspruch eines Lehrers für die Anschaffung eines von der Fachkonferenz vorgegebenen Lehrbuches; treuwidriger Einwand fehlenden Beschaffungsrechts

1) In entsprechender Anwendung von § 670 BGB hat ein Lehrer einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für ein von ihm angeschafftes Lehrbuch, welches der Lehrer im Schuljahr nach Beschluss der Fachkonferenz im Unterricht benutzen soll und welches ihm von der Schule - auch nicht leihweise - zur Verfügung gestellt wird. 2) Das Land kann sich nicht darauf berufen, es habe aus Gründen der Sparsamheit und Wirtschaftlichkeit der Verwendung von Haushaltsmitteln einen weiten Ermessensspielraum bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, wenn es die Bereitstellung grundsätzlich ablehnt, seinen Ermessensspielraum also nicht ausübt.