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Der Rechtsstreit betrifft einen Anspruch auf höhere Anschluß-Arbeitslosenhilfe (Alhi); die Klägerin macht geltend, die beklagte Bundesanstalt für Arbeit (BA) habe Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Betätigung im kommunalen Bereich zu Unrecht auf die Leistung angerechnet.
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