Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 17.06.2008 - Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten darum, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, der bei ihm gebildeten Schwerbehindertenvertretung eine pauschale Aufwandsentschädigung analog §
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