1.) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.02.2010 (Az.
„Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Aufstockung der monatlichen Arbeitszeit von 120 auf 160 Stunden anzunehmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“
2.) Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.) Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 87 %, die Beklagte zu 2) zu 13 % zu tragen.
4.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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