Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.01.2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.846,89 € brutto nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszins aus 1.160,37 € seit 01.11.2012 und aus 686,52 € seit 01.03.2012 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
III.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 42 % und die Beklagte zu 58 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 54 % und die Beklagte zu 46 %.
IV.Die Revision wird zugelassen.
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