Die von dem Insolvenzverwalter erklärte Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten unterbrochenen Rechtsstreits wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über restliche Vergütung und Aufwendungsersatz.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|