Im vorliegenden Verfahren wendet sich die Klägerin gegen die gerichtliche Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung durch das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.10.2005.
Die Klägerin war seit dem 01.01.1990 zunächst als ABM-Kraft, später ab dem 01.01.1993 als Verwaltungsangestellte aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 5ff. d. A.) für die Beklagte tätig. Sie arbeitete halbtags und erzielte zuletzt einen monatlichen Verdienst von 1.100,00 EUR.
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