LAG Köln - Urteil vom 22.05.2006
14 (12) Sa 8/06
Normen:
KSchG § 9 ;
Fundstellen:
BB 2007, 51
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 11.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4130/03

Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei unberechtigten Vorwürfen seitens des Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 22.05.2006 - Aktenzeichen 14 (12) Sa 8/06

DRsp Nr. 2006/27926

Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei unberechtigten Vorwürfen seitens des Arbeitnehmers

»1. An das Vorliegen von Auflösungsgründen für einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers sind strenge Anforderungen zu stellen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004, NZA 2005, 41 ff).2. Wirft ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess vor, er decke Manipulationen des Vorgesetzten und wolle innerbetriebliche Kritiker mundtot machen, obwohl der Arbeitgeber unstreitig den Vorwürfen sofort und in angemessener Weise nachgegangen ist, so kann dies einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers rechtfertigen.«

Normenkette:

KSchG § 9 ;

Tatbestand:

Im vorliegenden Verfahren wendet sich die Klägerin gegen die gerichtliche Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung durch das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.10.2005.

Die Klägerin war seit dem 01.01.1990 zunächst als ABM-Kraft, später ab dem 01.01.1993 als Verwaltungsangestellte aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 5ff. d. A.) für die Beklagte tätig. Sie arbeitete halbtags und erzielte zuletzt einen monatlichen Verdienst von 1.100,00 EUR.